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Tierkörperbeseitigung

Wenn Sie Ihr Tier nach seinem Tod bei Ihrem Tierarzt zurücklassen und nichts Besonderes zu seinem Verbleib besprochen haben, ist der Tierarzt gesetzlich verpflichtet, den Tierkörper über die sogenannte Tierkörperbeseitigung zu entsorgen.

Man spricht bei verstorbenen Heimtieren von tierischen Nebenprodukten, die nicht wieder in den Nahrungsmittelkreislauf gelangen dürfen.

Die Tierkörperbeseitigung ist eine industrielle Form, Tierkadaver in technischen Anlagen zu verwerten. Dabei werden Tiere aller Art zu einem Fleischbrei verarbeitet und durch Drucksterilisation erhitzt und in Fette und Proteine gespalten.

Die dabei entstehenden Mehle und Fette dienen als Alternativbrennstoff für Kraftwerke oder die Zementindustrie. Sie werden darüber hinaus zur Energieerzeugung innerhalb der eigenen Produktionsanlagen eingesetzt. U.a. wird aus den tierischen Fetten Biodiesel hergestellt.

Je nach Auffassung, können Tierbesitzer mit dem nachhaltigen Aspekt leben, „dass Ihr Tier noch zu etwas gut gewesen sei…“. Viele andere wünschen sich aber für ihren Freund ein würdevolleres Ende und wählen daher die Form der Erdbestattung oder des Einäscherns.